Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.11.1981 - 6 K 371/81
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82
- BVerwG, 22.10.1982 - 8 B 84.82
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher …
Zwar hat der Senat zu dem in älteren Zweitwohnungssatzungen verwendeten Begriff des "überwiegenden Aufenthalts" entschieden, daß dieses Merkmal nicht nur zeitlich zu verstehen und damit nicht lediglich durch einen rechnerischen Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu bestimmen sei (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 -).Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnis im vorausgegangenen Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.1988 - 2 S 25/88
Zweitwohnungssteuerpflicht bei rechtlicher Möglichkeit der Eigennutzung
Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des erk. Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (Urteile des Senats vom 4.3.1982 - 2 S 2450/81 - vom 19.4.1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2.1987 - 2 S 3139/86 -).